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neue Rechtsgrundlage für hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen

Am 21.03.2023 trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt das neue Gesetz zur Ermöglichung von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es, Vereinen Mitgliederversammlungen (MV) hybrid oder rein virtuell durchzuführen – ohne die Satzung aufwändig ändern zu müssen.

Städtetag- Schreiben Neue Rechtsgrundlage VereinsrechtPDF 249 kB