Müllheims Vereine stellen sich vor
Die Vereine aus Müllheim im Markgräflerland mit den Ortsteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Vögisheim und Zunzingen stellen sich auf diesen Seiten vor. Jeder Verein kann sich hier kostenlos präsentieren.
Dieser Wegweiser soll eine Ergänzung zu den bestehenden Websites der Vereine sein. Er soll Interessenten als Orientierungshilfe dienen und gleichzeitig zeigen, wie lebendig und vielfältig das Vereinsleben in unserer Stadt ist.
Aktuelle Infos
Müllheimer Sportgala 2025
Wieder haben uns zahlreiche Müllheimer Sportvereinsmitglieder mit herausragenden sportlichen Erfolgen und auch außergewöhnlichem ehrenamtlichen Engagement beeindruckt.
Wir haben diese bei der Müllheimer Sportgala 2025 am Freitag, 21.03.2025 im ausverkauften Bürgerhaus im Rahmen eines festlichen Events in lockerer Atmosphäre und mit einem abwechslungsreichen Unterhaltungsprogramm und Showeinlagen geehrt.
Bericht zur Sportgala 2025 aus dem Hallo Müllheim | PDF 322 kB |
Ehrungsliste Sportgala2025 | PDF 248 kB |
Vereinstreffen Frühjahr 2025
Das für Donnerstag, 03.04.2025 geplante Müllheimer Vereinstreffen muss leider aus terminlichen Gründen auf Herbst 2025 verschoben werden.
Stadtradeln 2025 vom 28.06. bis 18.07.
Liebe Müllheimer Vereine und Engagierte, liebe Müllheimer,
unsere Stadt ist dieses Jahr zum fünften Mal beim STADTRADELN dabei.
Im letzten Jahr hat die Stadt Müllheim mit 452 aktiven Radlern in 28 Teams am STADTRADELN teilgenommen. Zusammen haben sie in den drei Wochen 95.646 Kilometer (211 Kilometer pro Teilnehmer) und somit 15 Tonnen CO2-Vermeidung erradelt.
Vom 28. Juni bis 18. Juli radeln wir gemeinsam mit dem Landkreis und allen teilnehmenden Städten und Gemeinden, um Kilometer für den Klimaschutz und die Radverkehrsförderung zu sammeln.. Jede Kommune tritt für ihr eigenes Kilometerkonto an, und jede einzelne Radtour zählt.
„Da viele Gemeinden zur selben Zeit bei gleichen Wetterbedingungen fahren, hoffe ich, dass man sich gegenseitig zu hohen Kilometerleistungen motiviert.“, so Bürgermeister Martin Löffler, der natürlich wieder mitfahren wird. „Ich wünsche mir eine hohe Teilnehmerzahl und dass möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Beitrag zum Lärm- und Klimaschutz leisten.“
Besonders freut mich, dass auch unsere Schulen wieder mit von der Partie sind und tatkräftig mithelfen werden, unsere Stadt fahrradfreundlicher zu machen.
21 Tage lang haben wir die Gelegenheit, unsere Alltagswege klimaneutral und gesundheitsfördernd mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Ich bin dabei und hoffe auf Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Löffler
Bürgermeister
zur externen Website Stadtradeln 2025 Müllheim
Auftrittsmöglichkeiten im Hebelpark
Das Format »KulturLeben im Hebelpark« wird in Kooperation der Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland und dem Generationen Netz e.V., Müllheim, betrieben. Das Format ist hervorgegangen aus dem Bürgerprojekt Hebelpark, welches vom Generationen Netz Müllheim fortgeführt wird.
Die Idee des Formates ist, allen interessierten Vereinen oder auch freien Gruppen eine niederschwellige Möglichkeit zu bieten, sich und ihr Können im Hebelpark zu präsentieren: Unkompliziert, einfach, günstig auf der Bühne Hebelpark.
Interessenten melden sich beim Fachbereich Ehrenamt der Stadtverwaltung, Marion Kampmann. Passen dann Thema und Termin, kann es schon losgehen und aus den Interessenten werden Veranstalter.
Der Auftakt fand 2023 mit dem musikalischen Jagdmorgen statt. Aktuelle Termine stehen unter »Termine«.
Fortbildung Kinderschutz in Vereinen und Jugendverbänden am 12. Juli 2025
Vereine und Verbände mit Kinder- und Jugendarbeit aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, leisten als zentrale Orte für außerschulische Bildung und Freizeitgestaltung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Um der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, ist es gerade dort wichtig, ein geschultes Auge für riskante Situationen zu entwickeln.
Jugend- oder Übungsleitende verbringen regelmäßig Zeit mit jungen Menschen und bauen oft eine emotionale Beziehung zu ihnen auf. Sie werden zur Vertrauensperson und haben damit auch eine große Verantwortung. Der Vorstand eines Vereines oder einer Organisation ist Ansprechpartner für vielerlei Anliegen. Dabei wird der Kinderschutz im Verein immer wichtiger. Um diesem gerecht zu werden, sind Präventions- und Schutzkonzepte sinnvoll.
Um Verantwortliche bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, bietet das Landratsamt auch 2025 wieder eine Veranstaltung für Ehrenamtlich- und nebenamtlich Tätige in Vereinen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald an:
Samstag, 12. Juli 2025 von 9.30-16.30 Uhr
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Jugendamt
Berliner Allee 3, 79114 Freiburg
Diese Fortbildung ist kostenfrei.
zur externen Website link zur Anmeldung Fortbildung Kinderschutz 12.07.2025
Fortbildung Jugendschutz für Vereine 15.06.2024 | PDF 203 kB |
Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“
Mit der Förderung können Aktionen unterstützt werden, die
• Sensibilisierung- und Empowermentaktionen von Kindern, Jugendlichen und Eltern durchführen,
• Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche umsetzen,
• das Umfeld für ein sicheres Aufwachsen stärken,
• die Prävention von Gewalt und Missbrauch betreiben,
• ein gesellschaftliches Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen schaffen.
Sachkosten in Höhe von max. 2.000€, die im Rahmen solcher Aktionen anfallen, können über das Förderprogramm finanziert werden.
ausgewählte Beispiele für Aktionen:
• Ein Sportverein führt einen Workshop durch, in dem junge Menschen lernen Grenzen zu setzen und sich in schwierigen Situationen richtig zu verhalten
• eine Rallye, damit Kinder und Jugendliche wissen, wo sie im Notfall Hilfe erfahren
• einen Selbstbehauptungskurs für Mädchen mit Behinderungen
Das Programm fördert darüber hinaus viele weitere, innovative Aktionen, die den Kinder- und Jugendschutz stärken. Aktionen, die innovative Ansätze verfolgen oder bisher weniger beachtete Themen aufgreifen, sind ebenfalls in der Förderung möglich.
• Das Programm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“ fördert Sachkosten (inkl. Honorarkosten), die bei der Durchführung von Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz entstehen.
• Eine Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht möglich.
• Aktionen können vom 01.01.2025 bis 31.07.2025 gefördert werden.
• Pro Antragssteller kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 € für Sachkosten zur Durchführung von lokalen Kinder- und Jugendschutzaktionen gewährt werden.
• Es können ausschließlich Sachkosten gefördert werden, wie Honorarkosten oder Anschaffungskosten (Warenwert bis 800 € zzgl. MwSt.). Fortbildungen sind ebenfalls förderfähig, jedoch ist es notwendig, dass diese in einer konkreten Aktion münden, die im Antrag aufgeführt werden muss.
• Sachkosten, die vor der Zusage der Förderung entstanden sind, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten werden nicht gefördert. Auch Personalkosten können nicht gefördert werden. Fortbildungen, ohne direkt im Antrag beschriebene und anschließende Aktion, sind ebenfalls nicht förderfähig.
zur externen Website Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“
Förderprogramm für Schutzkonzepte in (Sport)Vereinen verlängert
Ziel des Förderprogramms ist es, dass überall dort, wo in Baden-Württemberg Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich stattfindet, individuelle Schutzkonzepte entwickelt, implementiert und gelebt werden. Für eine externe professionelle Beratung mangelt es oft an finanziellen Mitteln.
Dem will das Förderprogramm entgegenwirken.
Gelder können über zwei unterschiedliche Anträge beantragt werden:
- Übernahme der Beratungskosten einer externen Schutzkonzeptberatung
- Finanzierung einer Stellenaufstockung und/oder von Honorarkräften
zur externen Website Förderprogramm Kinderschutz BW
Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten
Veranstaltungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Veranstaltungen der DSEE bieten jede Woche auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen zugeschnittene Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt.
zur externen Website Veranstaltungen des DSEE
Verein Generationen. Dialog. Zukunft. Netzwerk für demografiebewusste Entwicklung e. V.
Anliegen des Vereins ist es, mit innovativen Ideen und Impulsen aktiv mit daran zu arbeiten, Lösungen für die lokalen Herausforderungen des demographischen Wandels zu entwickeln.
In aktuellen Programm „Impulse. Aus der Praxis für die Praxis – Programm 2025“ gibt es auch Angebote für Vereine.
zur externen Website generationen-dialog-zukunft
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport
Bund, Länder und organisierter Sport haben sich am 25. Mai 2022 einstimmig auf die Gründung eines eingetragenen Vereins als Trägerschaftsmodell der Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt geeinigt.
Der Trägerverein wurde auf der Sportministerkonferenz am 03.11.2022 gegründet.
Die Ansprechstelle hat zum 01.01.2023 ihre Arbeit aufgenommen.
Städtetag BW - Pressemitteilung vom 04.11.2022 - Gründung eines Trägervereins Safe Sport e.V. | PDF 314 kB |
Landessportverband BW - Prävention sexualisierte Gewalt (PSG) des LSVBW – Status Quo | PDF 114 kB |
Juleica-Kurs für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter 2025
Juleica-Kurs für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter 2025
Der Kreisjugendring bietet mit Juleica-Pro ein Kurspaket zur Erlangung der Juleica an. Junge Ehrenamtliche decken damit alle Anforderungen zur Erlangung der Juleica ab: Juleica-Kurs und Erste-Hilfe Kurs. Beide Kurse finden in Wieden im Schwarzwald statt. Der Erste-Hilfe-Kurs wird nicht im Seminarraum durchgeführt, sondern outdoor, an den Orten, wo Kinder und Jugendliche auch tatsächlich betreut werden: Auf dem Zeltplatz, im Wald und am Lagerfeuer.
Damit ermöglicht der Kreisjugendring Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern die optimale Vorbereitung für ihren Einsatz bei Zeltlagern und Ausflügen.
Termine
• Modul 1: 28.-29.06.2025
• Modul 2: 11.-13.07.2025
• Modul 3: 18.-20.07.2025
zur externen Website Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald - Juleica
neue Rechtsgrundlage für hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen
Am 21.03.2023 trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt das neue Gesetz zur Ermöglichung von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es, Vereinen Mitgliederversammlungen (MV) hybrid oder rein virtuell durchzuführen – ohne die Satzung aufwändig ändern zu müssen.
Städtetag- Schreiben Neue Rechtsgrundlage Vereinsrecht | PDF 249 kB |
Fortbildungsangebot Kinderschutz in Vereinen und Jugendverbänden am 24. Juni 2023
Flyer Fortbildungsangebot am 24. Juni 2023 | PDF 839 kB |