Vereine in Müllheim i. M.

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Förderung für Vereine

Vereinsförderung durch die Stadt Müllheim

Stand: März 2025

Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Verwaltung gemeinsam mit dem AK Vereinsförderung mit einer (Neu) Regelung der Förderung. Verschiedene artähnliche Vereine sollen gleichgestellt werden.

  • Musik und Gesang
  • Hallennutzer
  • Rasensport
  • Vereine mit Sonderstatus

aktueller Stand:

Musik & Gesangvereine: Im Herbst 2022 haben sich die Verwaltung und die Müllheimer Musik- und Gesangsvereine auf eine Neuregelung der Vereinsförderung im Bereich Musik und Gesang ab 2023 verständigt. Als Grundlagen dienen die Mitgliederzahlen, welche jährlich der Stadtverwaltung mitzuteilen sind. (Stand jeweils zum Jahresende).

Hallennutzer: Die Sporthallen und weitere städtische Räumlichkeiten sollen den Müllheimer Vereinen zunächst weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Rasensport: Die Gespräche mit den Rasensportvereinen werden weitergeführt werden, um auch hier eine faire Lösung zu finden.

Mitgliederstruktur Müllheimer VereineXLSX 15 kB

Richtlinie für Vereinsförderung Jubiläumszuschuss

Die Richtlinien für Zuschüsse an Vereine anlässlich ihres Jubiläums sind seit 2024 neu geregelt.

Richtlinien Vereinsförderung Jubiläumszuschuss 2024PDF 546 kB

Sportförderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Im Rahmen der Sportförderung legt der Landkreis den Schwerpunkt auf den Jugendbreitensport. Dafür verteilt der 1975 gegründete Sportkreis Breisgau-Hochschwarzwald nach festgelegten Regularien jährlich die Fördermittel des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald an die Kinder und Jugendlichen aus den Sportvereinen des Landkreises. Der Sportkreis Breisgau-Hochschwarzwald setzt sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sportfachverbände zusammen und wird ehrenamtlich geführt.


Unterstützung durch den Badischen Sportbund und die Badische Sportjugend

Zuschüsse durch den Badischen Sportbund

Der organisierte Sport erfüllt wesentliche gesellschaftliche Aufgaben, unter anderem bei Wertevermittlung, Entwicklung der Persönlichkeit unserer Jugendlichen, Gesundheit oder Integration. Das Land Baden-Württemberg fördert daher den Sport mit Geldmitteln in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Der BSB Nord übernimmt die Verteilung der Mittel an seine Mitgliedsvereine in Nordbaden – rund sechs Millionen Euro jährlich zur Förderung des Breitensports. Diese erstreckt sich von Zuschüssen für Sportstätten bis zu Zuschüssen für Jugendfreizeiten. Es gelten die Sportförderrichtlinien des Kultusministeriums (KM). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir unterstützen auch unsere Mitgliedsfachverbände. Für deren Lehrgänge und sonstige Aufgaben stehen jährlich ca. 2,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Unterstützung in der Jugendarbeit durch die Badische Sportjugend

Vereine mit einer gültigen Jugendordnung können Unterstützungen erhalten. Seit 2018 sind auch dreitägige Jugendfreizeiten förderfähig.


DOSB Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Um den Vereinssport auch nach den Beschränkungen während der Corona-Pandemie zu stärken, hat der Verband zu Beginn des Jahres zusammen mit dem Bundesinnenministerium die Initiative “Dein Verein: Sport, nur besser” ins Leben gerufen. Ziel sei es, die Menschen in Deutschland zu mehr Sport und Bewegung zu animieren und zugleich die Vereine zu stärken. Im Januar wurden dazu 150.000 Sportvereinschecks zum Download bereitgestellt. Wer noch keinem Verein angehört, spart mit diesen Schecks bei einer Mitgliedschaft 40 Euro.


Unterstützung durch den Kreisjugendring

Zuschüsse

Auf unsere finanziellen Fördermöglichkeiten können alle KJR Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine im Landkreis zugreifen. Förderfähige Maßnahmen sind Zeltlager, Freizeiten, Kurse, Ausflüge und Jahresfeste für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Die Maßnahmen können anteilig fachgebundene Inhalte haben (Sport, Musik, Lebensrettung, Andacht, usw.) aber nicht ausschließlich. Dafür sind die jeweiligen Fachverbände zuständig. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss über den Kreisjugendring ist, dass in den Maßnahmen auch fachungebundene Inhalte gelebt und angeboten werden, z.B. kooperative oder kompetitive Spiele, verbindende Gruppenübungen, Persönlichkeitsentwicklung, Natur- und Erlebnispädagogik, Ausflüge oder sonstige Freizeitangebote.

Referentenpool

Mit dem Referentenpool bezuschussen wir Fortbildungsmaßnahmen unserer Mitgliedsverbände mit 300 EUR. Der Zuschuss kann einmal pro Jahr für Honorarkosten abgerufen werden.

Sonderfonds Jugend

Mit dem Sonderfonds Jugend fördern wir Vorhaben von Jugendgruppen und Jugendabteilungen, die sie neben ihren regulären Angeboten durchführen möchten.


Förderprogramm „Müllheim macht STARK” der Stadt Müllheim i. M.

2025 können wieder Förderanträge im Rahmen des Präventionsprogramms „Müllheim macht STARK“ gestellt werden, um besonders schutzwürdige Zielgruppen präventiv zu stärken (insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Senioren).

Anträge müssen fristgerecht bis zum 28.02.2025 per E-Mail eingehen. Nachträglich eingegangene Projekte können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördergelder zur Verfügung stehen. Über die eingegangenen Anträge wird nach Ablauf der Frist entschieden.

Bitte beachten Sie, dass der Präventionscharakter der geplanten Projekte erkennbar sein muss sowie ein Eigenanteil von mindestens 20% zu erbringen ist. Ferner müssen die Aktionen im Kalenderjahr 2025 durchgeführt und abgerechnet werden.

Kontakt
bildung@muellheim.de


Hieber Stiftungspreis

Der Stiftungspreis der Hieber Stiftung wird für besonderes Engagement und auch Leistungen im Bereich der Jugendarbeit sowie des Jugendsports vergeben. Die Preise werden einmal jährlich vergeben.

Für folgende Kategorien können Sie sich bewerben:

  • Stiftungspreis für ganzjährige Jugendarbeit (kein zeitlich definiertes Projekt, sondern ganzjährig aktiv, z. B. Einrichtung für Kinder aus sozial schwachen Familien, Sportvereine die das ganze Jahr mit Kindern arbeiten, etc.) oder für ein einmaliges, außergewöhnliches Projekt in der Jugendarbeit
  • Stiftungspreis für ein soziales Projekt, ausschließlich im Jugendportbereich und der Jugendarbeit (Integration im Jugendportbereich und der Jugendarbeit).

WirWunder ist Unterstützung für soziale Projekte der Sparkasse Markgräflerland

Nur gemeinsam schaffen wir Wunder. WirWunder ist die Plattform der Sparkassen-Finanzgruppe für das Gemeinwohl in Deutschland in Kooperation mit betterplace.

WirWunder bringt engagierte Menschen und Unterstützer zusammen: schnell, einfach, online. Vereine und gemeinnützige Organisationen gewinnen neue Sichtbarkeit, Reichweite und Unterstützung für ihre Arbeit. Menschen in Ihrer Region erfahren so, wo sie wirksam helfen können – online und absolut sicher.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen mit viel Herzblut in Vereinen und für gemeinnützige Projekte. Über WirWunder werden Vereine und soziale Organisationen mit Spendern zusammengebracht: schnell, einfach, online.


Förderpreis »Ehrenamtliches Engagement«

Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt die WLSB-Sportstiftung mit dem Förderpreis „Ehrenamtliches Engagement“. Die WLSB-Sportstiftung vergibt Förderpreise in insgesamt vier Kategorien.


LEADER Förderprogramm der EU Wegweiser für Kulturfördervereine

10.08.2023

Informationen, wie Kulturfördervereine im ländlichen Raum das Förderprogramm LEADER der Europäischen Union nutzen können, bietet ein neuer Leitfaden des Dachverbands der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU). Broschüre bietet Links und Praxisbeispiele. Projektbeispiele aus Hessen und Nordrhein-Westfalen bieten Anregungen für eigene Vorhaben. Eine Planungsübersicht und eine Linkliste sowie Empfehlungen an Politik und Verwaltung führt die Broschüre ebenfalls auf.


Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung

Die Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung dient der Förderung der Musik und der Förderung der Arbeit von Musikvereinen und Musikverbänden im Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V.. Sie fördert insbesondere Projekte, die der Weiterentwicklung und Bestandssicherung der musikalischen Vereinsarbeit dienen. Die Gewinnung und Bindung von Jugendlichen für die ehrenamtliche Mitarbeit soll dabei eine besondere Bedeutung erhalten.


Finanzielle Unterstützung durch Stiftungen

Es gibt jede Menge Stiftungen, die bereit sind, Vereine aktiv finanziell zu unterstützen. Sie bieten den Vereinen sowohl finanzielle, als auch beratende Unterstützung.

Die Antragstellung gestaltet sich von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen beispielsweise unterhält eine Datenbank mit Daten von unzähligen Stiftungen.

Über alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben, führt das jeweilige Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ein Stiftungsverzeichnis.