Vereine in Müllheim i. M.

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Förderung für Vereine

Vereinsförderung durch die Stadt Müllheim

Stand: Februar 2023

Schon seit vielen Jahren beschäftigt sich die Verwaltung gemeinsam mit dem AK Vereinsförderung mit einer (Neu) Regelung der Förderung zur besseren Transparenz. Künftig sollen verschiedene artähnliche Vereine gleichgestellt werden. Folgende Sparten sind angedacht

  • Musik und Gesang
  • Rasensport
  • Hallennutzer
  • Vereine mit Sonderstatus

Die Sporthallen und weitere städtische Räumlichkeiten sollen den Müllheimer Vereinen zunächst weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Im Herbst 2022 haben sich die Verwaltung und die Müllheimer Musik- und Gesangsvereine auf eine Neuregelung der Vereinsförderung im Bereich Musik und Gesang ab 2023 verständigt. Ziel ist eine bessere Transparenz und Gleichbehandlung der Vereine. Als Grundlagen dienen die Mitgliederzahlen, welche jährlich der Stadtverwaltung mitzuteilen sind. (Stand jeweils zum Jahresende).
Im Sinne der Gleichbehandlung wird es auch Vereine geben, die durch die neue Förderung Nachteile zur bisherigen erfahren werden.

Die Gespräche mit den Rasensportvereinen sollen 2023 weitergeführt werden, um auch hier eine faire Lösung zu finden.

Mitgliederstruktur Vereine Müllheim_ab 2022XLSX 15 kB
Strukturanalyse Vereine Müllheim 2020XLS 60 kB

Sportförderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Im Rahmen der Sportförderung legt der Landkreis den Schwerpunkt auf den Jugendbreitensport. Dafür verteilt der 1975 gegründete Sportkreis Breisgau-Hochschwarzwald nach festgelegten Regularien jährlich die Fördermittel des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald an die Kinder und Jugendlichen aus den Sportvereinen des Landkreises. Der Sportkreis Breisgau-Hochschwarzwald setzt sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sportfachverbände zusammen und wird ehrenamtlich geführt.


Unterstützung durch den Badischen Sportbund und die Badische Sportjugend

Zuschüsse durch den Badischen Sportbund

Der organisierte Sport erfüllt wesentliche gesellschaftliche Aufgaben, unter anderem bei Wertevermittlung, Entwicklung der Persönlichkeit unserer Jugendlichen, Gesundheit oder Integration. Das Land Baden-Württemberg fördert daher den Sport mit Geldmitteln in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Der BSB Nord übernimmt die Verteilung der Mittel an seine Mitgliedsvereine in Nordbaden – rund sechs Millionen Euro jährlich zur Förderung des Breitensports. Diese erstreckt sich von Zuschüssen für Sportstätten bis zu Zuschüssen für Jugendfreizeiten. Es gelten die Sportförderrichtlinien des Kultusministeriums (KM). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir unterstützen auch unsere Mitgliedsfachverbände. Für deren Lehrgänge und sonstige Aufgaben stehen jährlich ca. 2,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Unterstützung in der Jugendarbeit durch die Badische Sportjugend

Vereine mit einer gültigen Jugendordnung können Unterstützungen erhalten. Seit 2018 sind auch dreitägige Jugendfreizeiten förderfähig.


DOSB Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Um den Vereinssport auch nach den Beschränkungen während der Corona-Pandemie zu stärken, hat der Verband zu Beginn des Jahres zusammen mit dem Bundesinnenministerium die Initiative “Dein Verein: Sport, nur besser” ins Leben gerufen. Ziel sei es, die Menschen in Deutschland zu mehr Sport und Bewegung zu animieren und zugleich die Vereine zu stärken. Im Januar wurden dazu 150.000 Sportvereinschecks zum Download bereitgestellt. Wer noch keinem Verein angehört, spart mit diesen Schecks bei einer Mitgliedschaft 40 Euro.


Unterstützung durch den Kreisjugendring

Zuschüsse

Auf unsere finanziellen Fördermöglichkeiten können alle KJR Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine im Landkreis zugreifen. Förderfähige Maßnahmen sind Zeltlager, Freizeiten, Kurse, Ausflüge und Jahresfeste für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Die Maßnahmen können anteilig fachgebundene Inhalte haben (Sport, Musik, Lebensrettung, Andacht, usw.) aber nicht ausschließlich. Dafür sind die jeweiligen Fachverbände zuständig. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss über den Kreisjugendring ist, dass in den Maßnahmen auch fachungebundene Inhalte gelebt und angeboten werden, z.B. kooperative oder kompetitive Spiele, verbindende Gruppenübungen, Persönlichkeitsentwicklung, Natur- und Erlebnispädagogik, Ausflüge oder sonstige Freizeitangebote.

Referentenpool

Mit dem Referentenpool bezuschussen wir Fortbildungsmaßnahmen unserer Mitgliedsverbände mit 300 EUR. Der Zuschuss kann einmal pro Jahr für Honorarkosten abgerufen werden.

Sonderfonds Jugend

Mit dem Sonderfonds Jugend fördern wir Vorhaben von Jugendgruppen und Jugendabteilungen, die sie neben ihren regulären Angeboten durchführen möchten.


Hieber Stiftungspreis

Der Stiftungspreis der Hieber Stiftung wird für besonderes Engagement und auch Leistungen im Bereich der Jugendarbeit sowie des Jugendsports vergeben. Die Preise werden einmal jährlich vergeben.

Für folgende Kategorien können Sie sich bewerben:

  • Stiftungspreis für ganzjährige Jugendarbeit (kein zeitlich definiertes Projekt, sondern ganzjährig aktiv, z. B. Einrichtung für Kinder aus sozial schwachen Familien, Sportvereine die das ganze Jahr mit Kindern arbeiten, etc.) oder für ein einmaliges, außergewöhnliches Projekt in der Jugendarbeit
  • Stiftungspreis für ein soziales Projekt, ausschließlich im Jugendportbereich und der Jugendarbeit (Integration im Jugendportbereich und der Jugendarbeit).

WirWunder ist Unterstützung für soziale Projekte der Sparkasse Markgräflerland

Nur gemeinsam schaffen wir Wunder. WirWunder ist die Plattform der Sparkassen-Finanzgruppe für das Gemeinwohl in Deutschland in Kooperation mit betterplace.

WirWunder bringt engagierte Menschen und Unterstützer zusammen: schnell, einfach, online.
Vereine und gemeinnützige Organisationen gewinnen neue Sichtbarkeit, Reichweite und Unterstützung für ihre Arbeit. Menschen in Ihrer Region erfahren so, wo sie wirksam helfen können – online und absolut sicher.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen mit viel Herzblut in Vereinen und für gemeinnützige Projekte. Über WirWunder werden Vereine und soziale Organisationen mit Spendern zusammengebracht: schnell, einfach, online.


aidFIVE Förderung

04.09.2023

Was wir fördern
Seit März 2022 leistet aidFIVE Anschubfinanzierungen für soziale Projekte mit Kindern und Jugendlichen sowie hilfebedürftigen Menschen. Dabei liegen uns besonders auch Projekte am Herzen, in denen Tiere einen Beitrag zum Wohle des Menschen leisten.
Wir können dabei Personal- sowie Sachkosten übernehmen. Die Projektauswahl erfolgt unter Mitbestimmung der Mitspieler:innen.
Auch in 2023 stellen wir für eure Projekte zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Bewerbungsfrist: vom 01.-30.09.23 für eine Förderung ab 12/23 .


Förderpreis »Ehrenamtliches Engagement«

Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt die WLSB-Sportstiftung mit dem Förderpreis „Ehrenamtliches Engagement“. Die WLSB-Sportstiftung vergibt Förderpreise in insgesamt vier Kategorien.


LEADER Förderprogramm der EU Wegweiser für Kulturfördervereine

10.08.2023:

Informationen, wie Kulturfördervereine im ländlichen Raum das Förderprogramm LEADER der Europäischen Union nutzen können, bietet ein neuer Leitfaden des Dachverbands der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU).
Broschüre bietet Links und Praxisbeispiele. Projektbeispiele aus Hessen und Nordrhein-Westfalen bieten Anregungen für eigene Vorhaben. Eine Planungsübersicht und eine Linkliste sowie Empfehlungen an Politik und Verwaltung führt die Broschüre ebenfalls auf.


Amateurmusikfonds gestartet

02.08.2023:
Fördermöglichkeit für Musikensembles, Chöre, Orchester und Bands
Für AmateurmusikerInnen gibt es ab sofort eine neue Fördermöglichkeit: Den Amateurmusikfonds.
Grundsätzlich können über den Amateurmusikfonds sowohl kleinere lokale Projekte für ein Ensemble, einen Chor oder was auch immer ihr im Amateurmusikbereich macht, beantragen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine deutlich höhere Fördermöglichkeit für Projekte auf Landes- oder gar Bundesebene.
Den Antrag muss man bis zum 10. Oktober 2023 stellen, das Projekt kann vom 01. Januar 2024 bis zum 15. Oktober laufen.


Länger fit durch Musik!

Bewerbungsstart zum Förderprogramm für demenzsensibles Musizieren – Frist 30. September 2023

Der Bundesmusikerverband Chor & Orchester e.V. unterstützt mit dem Förderprogramm „Länger fit durch Musik!“ 20 Modellprojekte mit bis zu 9.500 Euro.
Im Fokus stehen dabei das Singen und Musizieren für oder mit Menschen mit Demenz. Neben der Finanzierung des Projekts ist eine kostenfreie Weiterbildung zu demenzsensiblem Musizieren, Musikpädagogik und anderen relevanten Themen für die Ensembleleitung bzw. deren Vertretung enthalten.
Bewerben können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles oder Einrichtungen, die selbst Träger von amateurmusikalischen Ensembles sind, bis zum 30 September 2023.
Die Projektlaufzeit beträgt zwölf Monate vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.


Ideeninitiative‚ Kulturelle Vielfalt mit Musik

20.02.2023:
Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Hierfür stellen wir in jedem Jahr Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 100.000,- Euro zur Verfügung. Ab Juni 2023 kann man sich wieder mit einer kreativen Projektidee bewerben, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert.


Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung

Die Dr. Gerhard-Weiser-Stiftung dient der Förderung der Musik und der Förderung der Arbeit von Musikvereinen und Musikverbänden im Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V.. Sie fördert insbesondere Projekte, die der Weiterentwicklung und Bestandssicherung der musikalischen Vereinsarbeit dienen. Die Gewinnung und Bindung von Jugendlichen für die ehrenamtliche Mitarbeit soll dabei eine besondere Bedeutung erhalten.


Finanzielle Unterstützung durch Stiftungen

Es gibt jede Menge Stiftungen, die bereit sind, Vereine aktiv finanziell zu unterstützen. Sie bieten den Vereinen sowohl finanzielle, als auch beratende Unterstützung.

Die Antragstellung gestaltet sich von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen beispielsweise unterhält eine Datenbank mit Daten von unzähligen Stiftungen.

Über alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben, führt das jeweilige Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ein Stiftungsverzeichnis.