Versicherungsschutz
Das Land Baden-Württemberg hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.
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Informationsblatt: Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Der Flyer, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zeigt konkrete Beispiele auf und informiert auf diese Weise über die Möglichkeiten des Unfallschutzes bei ehrenamtlichem Engagement. Er gibt einen kurzen Überblick und verweist auf weiterführende Informationen. In einer dazugehörigen Broschüre hat das BMAS in ausführlicher Form Informationen zum gesetzlichen Unfallschutz und zur Haftpflichtversicherung im freiwilligen Engagement veröffentlicht.