Unterstützung durch den Kreisjugendring
Zuschüsse
Auf unsere finanziellen Fördermöglichkeiten können alle KJR Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsvereine im Landkreis zugreifen. Förderfähige Maßnahmen sind Zeltlager, Freizeiten, Kurse, Ausflüge und Jahresfeste für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Die Maßnahmen können anteilig fachgebundene Inhalte haben (Sport, Musik, Lebensrettung, Andacht, usw.) aber nicht ausschließlich. Dafür sind die jeweiligen Fachverbände zuständig. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss über den Kreisjugendring ist, dass in den Maßnahmen auch fachungebundene Inhalte gelebt und angeboten werden, z.B. kooperative oder kompetitive Spiele, verbindende Gruppenübungen, Persönlichkeitsentwicklung, Natur- und Erlebnispädagogik, Ausflüge oder sonstige Freizeitangebote.
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Referentenpool
Mit dem Referentenpool bezuschussen wir Fortbildungsmaßnahmen unserer Mitgliedsverbände mit 300 EUR. Der Zuschuss kann einmal pro Jahr für Honorarkosten abgerufen werden.
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Sonderfonds Jugend
Mit dem Sonderfonds Jugend fördern wir Vorhaben von Jugendgruppen und Jugendabteilungen, die sie neben ihren regulären Angeboten durchführen möchten.